
Für die länderbezogenen Verfahren (siehe QS-Verfahren) hat die LAG DeQS NRW Fachkommissionen eingerichtet, die sich aus Expertinnen und Experten der jeweiligen im Verfahren abgebildeten Fachrichtungen zusammensetzen. Berufen werden diese erfahrenen Fachärztinnen und Fachärzte sowie spezielle Berufsgruppen, nach Vorschlägen aus der jeweiligen Trägerorganisation. Des Weiteren gibt es je nach Verfahren auch eine Pflege- und Patientenvertretung. Die Berufung gilt jeweils für vier Jahre.
Die mehrfach im Jahr im Rahmen des Stellungnahmeverfahrens stattfindenden Sitzungen werden teils online, teils in Präsenz durchgeführt.
⇒ Fachkommission noch nicht besetzt

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