Landesarbeitsgemeinschaft

Allgemeines:

Das deutsche Gesundheitssystem basiert auf den drei Säulen Solidarität, Sachleistung und Selbstverwaltung. Auf Bundesebene stellt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) das oberste Gremium der Selbstverwaltung dar. Er erlässt rechtlich verbindliche Richtlinien in denen der Leistungsanspruch der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung konkretisiert wird.

Die Landesarbeitsgemeinschaft DeQS NRW (LAG DeQS NRW) überwacht und setzt auf Landesebene die Vorgaben der am 01. Januar 2019 in Kraft getretenen DeQS-Richtlinie (Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung) um.

Aufgaben der LAG:

  • Bewertung auffälliger Abweichungen der Leistungserbringenden (Krankenhäuser und Arztpraxen). Gegebenenfalls Einleitung qualitätsverbessernder Maßnahmen und Überwachung der Durchführung.
  • Erstellung und Übermittlung von Qualitätssicherungsergebnisberichten an die Bundesebene
  • Information und Beratung der Leistungserbringenden, also zum Beispiel von Ärztinnen und Ärzte in Krankenhäusern und Arztpraxen bezüglich DeQS-RL
  • Durchführung vom Datenvalidierungen (statistische Basisprüfung)
  • Förderung des Austausches der Leistungserbringenden über qualitätsverbessernde Maßnahmen