Lenkungsgremium

Allgemeines:

Die LAG DeQS NRW  trifft ihre Entscheidungen durch ein paritätisch besetztes Lenkungsgremium, das mindestens zweimal jährlich tagt.
Stimmberechtigte Mitglieder sind Vertreterinnen und Vertreter

  • der Kassenärztlichen Vereinigungen NO und WL
  • der Kassenzahnärztlichen Vereinigung NO und WL
  • der Krankenhausgesellschaft NRW
  • der Verbände der Krankenkassen

Der Vorsitz wechselt jährlich unter den Vertreterinnen und Vertretern der Trägerorganisationen.

Ein Mitberatungsrecht haben darüber hinaus der Verband der Privaten Krankenversicherungen, die Landesärztekammern und Landeszahnärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe, der Pflegerat NRW vertreten durch die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen als Berufsvertretung aller Pflegenden in unserem Bundesland, die Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen sowie Vertreter und Vertreterinnen für die Wahrung der Interessen von Patientinnen und Patienten und Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen.

Aufgaben:

  • Benennung von Fachkommissionsmitgliedern
  • endgültige Entscheidung über Maßnahmen aus den Bewertungen nach Vorarbeit durch die Fachkommissionen
  • Beratung von Grundsatzfragen
  • Finanzierung und Haushalt