
Dieses bis 2030 in Nordrhein-Westfalen in regionaler Erprobung befindliche Verfahren befasst sich mit der ambulanten Psychotherapie, durchgeführt von vertragsärztlich tätigen psychologischen oder ärztlichen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Der Erfassungszeitraum erstreckt sich jeweils über zwei Jahre, die ersten Stellungnahmeverfahren werden somit erstmals im Jahr 2027 geführt werden.
Die Qualitätsziele betrachten unter anderem die Durchführung eines umfassenden diagnostischen Gespräches in der Anfangsphase, die Anwendung angemessener, psychodiagnostischer Testverfahren und die Vereinbarung von Therapiezielen.
Über die begleitende Patientenbefragung wird die Sicht der Patientinnen und Patienten hinsichtlich der Therapie betrachtet.
Erfasst werden ambulante Patientinnen und Patienten in ambulanter Einzelbehandlung.

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