
Qualitätssicherungs-Verfahren werden auf Landesebene und auf Bundesebene durchgeführt.
Innerhalb der Verfahren werden sogenannte Qualitätsindikatoren (QI), Auffälligkeitskriterien (AK) und Transparenzkennzahlen (TK) anhand erhobener Daten ausgewertet. Bei Dokumentation bestimmter Eingriffe und medizinischer Leistungen öffnet sich automatisch ein sogenannter Qualitätsbogen, der von den Behandelnden ausgefüllt werden muss. Diese Bögen werden verschlüsselt über die Datenannahmestellen der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen und der Kassenärztlichen Vereinigungen und anschließend über eine Vertrauensstelle vierteljährlich an das IQTIG(Institut zur Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen) weitergeleitet. Ein Rückschluss auf die individuelle Patientin oder Patienten ist im Rahmen der Auswertung ausgeschlossen. Auch die Leistungserbringenden erscheinen für Bundes- und Landesebene nur als Pseudonym.
Ein weiteres, zunehmend in den Vordergrund rückendes Standbein der externen Qualitätssicherung ist die Verwendung von Sozialdaten, das heißt Daten, die die Leistungserbringenden zu Abrechnungszwecken an die Krankenkassen melden. Auch in diesem Bereich ist für Anonymität gesorgt, ein Rückschluss auf individuelle Patienten ausgeschlossen.
Darüber hinaus ist mit Patientenbefragungen ein neues Instrument in die Qualitätssicherung eingeführt worden. Hierbei steht die Wahrnehmung der Patientinnen und Patienten bezüglich ihrer Behandlung im Fokus.
Die vierteljährlichen Zwischenauswertungen des IQTIG erhalten die Leistungserbringenden zur unterjährigen Information und Qualitätsverbesserung. Die Jahresauswertung ist Grundlage des Stellungnahmeverfahrens und Teil des veröffentlichungspflichtigen Qualitätsberichtes der Krankenhäuser (Teil C), üblicherweise zu finden auf den Webseiten der Krankenhäuser und in der Referenzdatenbank des G-BA.

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