Klärender Dialog

Die Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene (QFR-RL) definiert ein Stufenkonzept der perinatologischen Versorgung.

Erfüllt ein Krankenhaus mit einem Perinatalzentrum Level 1 oder 2 die Anforderungen der QFR-Richtlinie an die pflegerische Versorgung nicht, teilt es dies unter Angaben von Gründen dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) mit. Mit diesen Perinatalzentren wird in einem aufwändigen Verfahren ein „Klärender Dialog“ gemäß QFR-RL geführt.

Ziele:

  • Ursachenanalyse Personalsituation auf neonatologischen Stationen bei Nichterfüllung
  • Unterstützung zur schnellstmöglichen Erfüllung der Personalanforderungen

Eine Fachgruppe mit Vertretenden der Landesverbände der Kranken- und Ersatzkassen, der Landeskrankenhausgesellschaft, der für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörde sowie weitere Fachexpertinnen und Fachexperten (z. B. Pflegerat/ Pflegekammer, Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter) analysiert und beurteilt jährlich die Dokumentationen der betroffenen Perinatalzentren, insbesondere der zugehörigen neonatologischen Intensivstationen.

Betrachtet werden:

  • die schichtbezogenen Dokumentationen,
  • die daraus resultierenden pflegerischen Betreuungskapazitäten (aufgeschlüsselt nach besonders sensiblen Patientengruppen),
  • Nachweise zum aktuellen Bestand, der Qualifikation sowie der Organisation des Personals,
  • Personalmanagementkonzepte sowie weitere Dokumente.

Eine Erfüllung der Richtlinien-Anforderungen wird u. a. durch folgende interne und externe Faktoren beeinflusst:

  • Fehlende Verfügbarkeit von qualifiziertem Personal am Arbeitsmarkt,
  • hohes bzw. unvorhergesehenes Patientenaufkommen,
  • akuter bzw. unvorhergesehener Personalausfall,
  • begrenzte Anzahl von verfügbaren Weiterbildungsplätzen in pädiatrischer Intensivpflege,
  • mangelnde Kapazitäten für die Freistellung zur Einarbeitung bzw. Weiterbildung von Mitarbeitenden,
  • Abwerben und Fluktuation von Personal,
  • Schwierigkeiten bei der Verlegung von Kindern bei vorherrschenden Versorgungsengpässen.

Der G-BA  beauftragt das IQTIG, in geeigneter Weise auf der Internetseite www.perinatalzentren.org  darüber zu informieren, welche Perinatalzentren die Übergangsregelung zur Erfüllung der Personalanforderungen gemäß Nummer I.2.2 oder Nummer II.2.2 der Anlage 1 in Anspruch nehmen.

Das Lenkungsgremium der LAG DeQS NRW berichtet dem G-BA  jährlich über den Umsetzungsstand des klärenden Dialogs für das zurückliegende Kalenderjahr.

Der einrichtungsübergreifende Teil des Berichts wird auf der Homepage des G-BA veröffentlicht.