
Die Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene (QFR-RL) definiert ein Stufenkonzept der perinatologischen Versorgung.
Erfüllt ein Krankenhaus mit einem Perinatalzentrum Level 1 oder 2 die Anforderungen der QFR-Richtlinie an die pflegerische Versorgung nicht, teilt es dies unter Angaben von Gründen dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) mit. Mit diesen Perinatalzentren wird in einem aufwändigen Verfahren ein „Klärender Dialog“ gemäß QFR-RL geführt.
Eine Fachgruppe mit Vertretenden der Landesverbände der Kranken- und Ersatzkassen, der Landeskrankenhausgesellschaft, der für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörde sowie weitere Fachexpertinnen und Fachexperten (z. B. Pflegerat/ Pflegekammer, Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter) analysiert und beurteilt jährlich die Dokumentationen der betroffenen Perinatalzentren, insbesondere der zugehörigen neonatologischen Intensivstationen.
Der G-BA beauftragt das IQTIG, in geeigneter Weise auf der Internetseite www.perinatalzentren.org darüber zu informieren, welche Perinatalzentren die Übergangsregelung zur Erfüllung der Personalanforderungen gemäß Nummer I.2.2 oder Nummer II.2.2 der Anlage 1 in Anspruch nehmen.
Das Lenkungsgremium der LAG DeQS NRW berichtet dem G-BA jährlich über den Umsetzungsstand des klärenden Dialogs für das zurückliegende Kalenderjahr.
Der einrichtungsübergreifende Teil des Berichts wird auf der Homepage des G-BA veröffentlicht.

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