Stellungnahmeverfahren

Ziele:

  • Unterstützung des klinik- oder praxisinternen Qualitätsmanagements durch valide Daten zur Einschätzung der eigenen Qualität
  • Kontinuierliche Verbesserung der Patientenversorgung

In der landesweiten Datenauswertung werden die Leistungen in den verfahrensspezifischen Indikatoren auf Landes- und Bundesebene verglichen. Jede teilnehmende Klinik oder Praxis bekommt eine Auswertung, die die eigenen Ergebnisse in den Bezug zu anderen Leistungserbringenden setzt. Damit hat das hausinterne Qualitätsmanagement eine valide Grundlage zur Einschätzung der eigenen Qualität und Hinweise auf mögliches Verbesserungspotential.

Weichen die Ergebnisse des Vorjahres von den vorgegebenen Standardwerten (fester Referenzwert) beziehungsweise der Referenzgruppe aller Leistungserbringenden (festgelegte Perzentile als Referenzwert) ab, so leitet die LAG  organisiert über die Geschäftsstelle das sogenannte Stellungnahmeverfahren ein. Hierin sind die behandelnden Ärztinnen und Ärzte verpflichtet (siehe §135a SGB V) zu den Auffälligkeiten (zum Beispiel Operationsindikation, Sterbefälle) schriftlich Stellung zu nehmen. Alternativ kann ein kollegiales Fachgespräch mit den betroffenen Leistungserbringenden oder eine Begehung vor Ort durchgeführt werden.

Verfahrensspezifische Fachkommissionen sichten die Stellungnahmen, ob es sich um medizinisch erklärbare Fälle handelt oder Hinweise auf strukturelle Probleme bestehen. In diesen Fällen können Maßnahmen eingeleitet werden um die Betreffenden im Qualitätsmanagement zu unterstützen - zum Beispiel in der Erstellung von einheitlichen Behandlungspfaden. Weiterführende regulatorische Maßnahmen, zum Beispiel Kürzungen in der Kostenerstattung, sind in sehr seltenen Fällen erforderlich.

Neben den Qualitätsindikatoren werden auch die sogenannten Auffälligkeitskriterien ausgewertet. Diese Auffälligkeitskriterien gehören zur Datenvalidierung und stellen eine statistische Basisprüfung dar, in der statistisch auftretende Merkmale, wie z.B. zu viele gleiche Werte oder zu häufige Angabe von „Sonstiges“ überprüft werden. Zu diesen Merkmalen gehören auch Über- und Unterdokumentation, das heißt es wurden im Vergleich zu den abgerechneten Fällen zu viele oder zu wenige Qualitätsbögen geliefert. Je nach Ausprägungsgrad führt dieses zu einer relevanten Verzerrung der Daten im Bereich der Qualitätsindikatoren. Eine sorgfältige Dokumentation ist daher auch aus diesen Gründen unbedingt erforderlich.

Gezielte Informationen zum jeweiligen Verfahren finden Sie unter unserer Verfahrensübersicht