DeQS-RL

Die Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL) vom 1. Januar 2019 löste die vorherige, richtlinienbasierte Qualitätssicherung ab (QSKH-RL). Sie legt die Grundlagen zur Messung der Versorgungsqualität und der in diesem Zusammenhang erforderlichen Datenverarbeitung fest. Es werden zum ersten Mal sowohl der ambulante als auch der stationäre Bereich (Sektor) überprüft.

Ziele:

  • Sicherung und Förderung der Qualität und Transparenz in der medizinischen Versorgung
  • in diesem Zuge Stärkung der Patientensicherheit und Selbstbestimmung der Patientinnen und Patienten

Die Richtlinie stützt sich auf das Sozialgesetzbuch V, genauer den § 136 Absatz 1
Satz 1 Nummer 1. Die Teilnahme an den Verfahren zur Qualitätssicherung ist daher für alle Leistungserbringenden im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherungen verpflichtend.

Die Leistungserbringenden aus dem stationären Bereich sind gemäß Qb-R(Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser) verpflichtet die Ergebnisse, der vom G-BA festgelegten Qualitätsindikatoren, im Rahmen ihres jeweiligen Qualitätsberichtes zu veröffentlichen.