
Die Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene (QFR-RL) gibt ein Stufenkonzept mit Mindestanforderungen zur Versorgung von früh- und reifgeborenen Kindern unter Beachtung des Risikopotentials der Schwangeren und des (ungeborenen) Kindes zur Behandlung und Geburt in einer hinreichend ausgestatteten Klinik vor. Es wird zwischen einer Geburtsklinik im Sinne einer Basisversorgung, einem perinatalen Schwerpunkt sowie Perinatalzentren Level 2 und 1 entschieden, wobei Level 1 der Maximalversorgung entspricht.
Ziele:
Die Mindestanforderungen für die jeweilige Versorgungsstufe müssen jährlich nachgewiesen werden. Neben strukturellen Voraussetzungen, wie z. B. das Vorhandensein von Beatmungsgeräten, sind einige Personalqualifikationen und -schlüssel einzuhalten.
Beispielsweise wird für Level 1-Perinatalzentren gefordert, dass Früh- und Reifgeborene auf der neonatologischen Intensivstation mit einem Geburtsgewicht unter 1000 g in den ersten 72 Lebensstunden eine pflegerische 1:1-Betreuung von spezialisiertem Fachpflegepersonal erhalten.
Bei Abweichungen werden im Rahmen des „klärenden Dialogs“ nach § 7 QFR-RL Zielvereinbarungen mit den betroffenen Kliniken getroffen. Das Lenkungsgremium der LAG DeQS NRW hat zur fachlichen Unterstützung bei der Durchführung des Verfahrens eine Fachgruppe eingerichtet.
Im Auftrag des G-BA werden auf der Internetseite perinatalzentren.org die Einrichtungen gekennzeichnet, die sich im Klärenden Dialog befinden.
Das Lenkungsgremium der LAG DeQS NRWberichtet dem G-BA jährlich über den Umsetzungsstand des Klärenden Dialogs für das zurückliegende Kalenderjahr.
Der einrichtungsübergreifende Teil des Berichts wird auf der Homepage des G-BA > veröffentlicht.

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